SPIELFORMULARE - WICHTIGE MITTEILUNG
In Anlehnung an unsere WICHTIGE MITTEILUNG in der Hockey-Mitteilung Nr. 42 vom 16. Dezember 2013 zum o.g. Thema haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht.
Sicherlich wäre es ein Rückschritt, Wege zur elektronischen/digitalen Datenübermittlung nicht zu nutzen.
Auch ist es für viele Verantwortliche annähernd unmöglich, am jeweils darauffolgenden Montag Originalspielberichtsbögen beim BHV abzugeben - so auch im Besonderen nach dem letzten Spieltag einer Vorrunde.
Für die Staffelleiter ist es hingegen nicht möglich, unleserliche, durch Faxübertrag nicht mehr leserliche oder in nicht verwertbarer Dateigröße bzw. -form übermittelte Spielformulare zu bearbeiten, zu prüfen und zu bewerten.
Die Bearbeitung, Prüfung und Bewertung der Spielformulare erfolgt ausschließlich auf Basis der entsprechenden Spielordnungen und darin enthaltener Regelungen zu Bestrafungen, die im Übrigen von den Vereinen beschlossen worden sind.
Wir bitten daher um Beachtung der folgenden allgemein gültigen Verfahrensweise:
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Die Spielformulare sind entweder als Originalspielberichtsbogen, als in Originalgröße eingescannter Spielberichtsbogen oder als in Originalgröße per Fax übermittelter Spielberichtsbogen in ausreichend leserlicher Form dem BHV vorzulegen.
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Bei nicht lesbaren Formaten als E-Mail-Anhang kann das Spielformular nicht bearbeitet werden und gilt als nicht eingegangen.
- Nach dem letzten Spieltag würde die Geschäftsstelle des BHV per Mail-Antwort zeitnah auf diesen Umstand hinweisen und somit den Vereinen die Chance auf Verbesserung oder einen anderen Übertragungsweg geben.
- Nach allen anderen (nicht letzten) Spieltagen würde die Geschäftsstelle des BHV den Eingang des Originalspielberichtsbogens abwarten.
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Bei von vornherein schlecht lesbaren Formularen, die bei einem Faxübertrag weiter an Qualität verlieren, sind die Vereine aufgefordert, rechtzeitig in der BHV-Geschäftsstelle die Leserlichkeit abzufragen, um gegebenenfalls eine Verbesserung vorzunehmen oder einen anderen Übertragungsweg zu wählen.
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Diese Regelung greift nach dem letzten Spieltag einer Vorrunde.
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Nach allen anderen (nicht letzten) Spieltagen würde die Geschäftsstelle des BHV auch hier den Eingang des Originalspielberichtsbogens abwarten.
Die generelle Regelung zur Vorlage des Originalspielberichtsbogens durch den Heimverein in der Geschäftsstelle des BHV binnen 8 Tagen nach dem Spiel bleibt von alle dem unberührt.
Wir sind zuversichtlich, eine für alle Seiten vertretbare Lösung gefunden zu haben.
Berlin, den 08.01.2014
Das Präsidium des Berliner Hockey-Verbandes e.V. |