Häufige Fragen:

Wo finde ich was?

Frage (3372 x aufgerufen):

Was muss ich beachten, wenn ein Spieler aus dem Ausland hierher wechselt?

Antwort:

Der Spieler braucht in jedem Fall vom abgebenden Dachverband ein No-Objection-Certificate (siehe SpO DHB § 19 (4)). Dies gilt NICHT für Deutsche, die zurückkehren.

Kommt der Spieler außerhalb der regulären Wechselfristen nach Deutschland, ist ein Härtefallantrag zu stellen. Wird der Spieler auf Bundesebene eingesetzt (BL oder weiterführende Jugendaltersklassen), ist der DHB zuständig. Wird der Spieler in der RL Ost eingesetzt, ist der OHV zuständig. Wird der Spieler nur in Berlin oder nicht weiterführenden Altersklassen eingesetzt, ist der BHV zuständig.

Zu diesem Härtefallantrag sollte als Beleg entweder die Immatrikulationsbescheinigung oder die Meldebescheinigung vorgelegt werden.

Handelt es sich um einen Jugendspieler der Altersklasse WJA oder MJA und der Wechsel soll zur regulären Wechselfrist der Erwachsenen zum 01.08. vollzogen werden, muss für den Jugendpass trotzdem ein Härtefallantrag gestellt werden.

 
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